Fachanwalt für Familienrecht
Manuel Fahrenkamp
Rechtsanwalt
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Was bedeutet eigentlich Trennung rein rechtlich ?


Unter einer Trennung im Rechtssinne versteht man die Trennung von Bett und Tisch, sodass keine Trennung vorliegt, wenn noch sexuelle Kontakte stattfinden oder der eine Ehegatte den anderen weiter versorgt  ( Kochen, Wäsche, Putzen etc. ). Dagegen können die Eheleute durchaus auch in der bisherigen Wohnung getrennt leben; eine vollständige räumliche Trennung ( eigene Wohnung ) ist nicht erforderlich.


Kurzfristige Versöhnungsversuche, die letztlich aber scheitern, unterbrechen die Trennungszeit von einem Jahr, die wiederum Scheidungsvoraussetzung nach deutschem Recht ist, nicht.



Was muss ich im Falle einer Trennung alles beachten ?


Das hängt natürlich ganz vom Einzelfall ab.


Hier eine kleine Checkliste von wichtigen Fragen, die bei Ihnen gegebenenfalls einer Regelung bedürfen:


- Wechsel der Steuerklasse, aber erst ab dem Kalenderjahr, welches auf die Trennung folgt

- Getrennte steuerliche Veranlagung, aber ebenfalls erst in dem Kalenderjahr, welches auf die Trennung folgt

- Unterhaltsansprüche sowohl des Ehegatten mit dem geringeren Einkommen als auch der Kinder

- Regelung des Umgangs für die Kinder, falls ein Ehegatte auszieht ( das gemeinsame Sorgerecht bleibt bei einer Trennung erhalten, soweit keine andere Regelung erforderlich ist

- Klärung der Rechtsverhältnisse an der bisherigen gemeinsamen Wohnung sowohl bei Miete als auch bei Eigentum, falls ein Ehegatte ausziehen sollte

- Aufteilung des Hausrates bei Auszug eines Ehegatten

- Aufteilung von gemeinsamen Konten, Depots etc.

- Sperrung von Scheckkarten, Kreditkarten etc.

- Änderung von Testamenten, Erbverträgen, Bezugsberechtigungen von Lebensversicherungen etc.


Wir beraten Sie gerne zu den Punkten, welche für Sie wichtig sind.


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